Dienstag, 28. Oktober 2008

Kavaliersdelikte der Autofahrer

Als Fußgänger, Radfahrer und Öffi-Benutzer frage ich mich schon seit langem, wann bei uns in Wien endlich so typische Verkehrsdelikte, die lt. StVO strafbar sind, geahndet werden:

1. Das generelle Hupverbot in Wien
Es wird - wenn überhaupt - eigentlich nur mehr an den Stadtgrenzen, dort wo die entsprechenden Schilder angebracht sind, wahrgenommen. Für alle die es nicht wissen: Innerhalb von Wien gilt ein generelles Hupverbot!

2. Das "schnell-noch-über-den-Schutzweg-Drüberfahren"
Sobald ein Fußgänger sich auf einem Schutzweg befindet, darf dieser nicht mehr überfahren werden. Ja, liebe Fußgänger, das stimmt wirklich! Auch wenn man es in Wien nicht glauben kann. Die üblichen Aufofahrer-Drohgebärden, durch mehr oder weniger ruckartiges Annähern der Blechkiste dem Fußgänger zu signalisieren, er solle doch schneller gehen, führen zu immer gefährlicheren Situationen. Ich wurde zuletzt von so einem Autofahrer richtig gehend angestubst ... andere würden sagen: angefahren!

3. Radlerpushen
In der Tat: Radfahrer sind manchmal auch nicht ohne, das gehört auch geahndet. Wie knapp allerdings Autofahrer von hinten oder von der Seite oft einem Radfahrer auf die Pelle rücken, ist nicht mehr schön.


Und? Wen kümmert's?
Die Polizei offensichtlich nicht mehr. Es gibt entweder einen gewissen Gewöhnungseffekt oder zuwenig PolizistInnen, die das kontrollieren könnten.


Die Lösung? Web 2.0
Ich hab da eine Idee und weiß aber nicht, ob sie umsetzbar ist. Eine Internetseite á la Radfalle auf der die Verkehrsrowdies erfasst werden. Am besten mit Autokennzeichen ...

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Zuletzt aktualisiert: 3. Okt, 12:57

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